Forstgenossenschaft

Die Forstgenossenschaften im Raum Südniedersachsen wurden 1871 im Rahmen einer Art „forstlichen Flurbereinigung“ geschaffen mit dem Ziel einer Steigerung der Holzproduktion unter staatlicher Kontrolle. Die allgemeinen Rechte der Dörfer am hoheitlichen Wald (u.a. Waldweide, Streunutzung, Holzwerbung) wurden durch Übertragung begrenzter Forstflächen an die Ortschaften abgelöst. Jedes Haus im damaligen Dorf bekam einen ideellen Anteil an dem Waldbesitz, welcher als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen wurde. Der Hauseigentümer war damit stimmberechtigtes Mitglied der Genossenschaft. Nach dem Realverbandsgesetz wurde eine Forstgenossenschaft mit eigener Satzung geschaffen, die von einem gewählten Vorstand vertreten wird. Die Satzung unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Landkreis. Die forstfachliche Betreuung durch die Forstbehörden stellte die Ausübung der nachhaltigen ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung sicher.

  1. Vorsitzender der Forstgenossenschaft Escherode ist Gerd Vollmann, Bachstraße 10. Telefon: 05543/4501